Das Urteil könnte sehr viele Menschen betreffen. Schätzungen zufolge kümmern sich derzeit bis zu 150 000 Frauen aus Osteuropa in deutschen Privathaushalten um Pflegebedürftige – formal entweder als „entsandte“ Angestellte einer ausländischen Firma oder gleich als angeblich selbstständige Haushaltshilfen. Letztere standen für die Behörden schon bisher unter dem Generalverdacht der Scheinselbstständigkeit. Nun hat das Amtsgericht München in der rechtlichen Grauzone Klartext gesprochen.
Veröffenlichung/ data publikacji: 13.11.2008