Atommüll-Klage der Energiewerke unzulässig
Nur Atommüll aus den DDR-Kernkraftwerken Rheinsberg und Lubmin: Diese Weisung gab die Landesregierung für das Zwischenlager bei Lubmin. Eine Klage dagegen ist nicht zulässig, die Anordnung des Landes aber auch nicht rechtsverbindlich, entschied das Oberverwaltungsgericht.
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Veröffentlichung/ data publikacji: 28.02.2013
Veröffentlichung/ data publikacji: 28.02.2013