Jüdische Friedhöfe in Westpommern. Erhaltungszustand, denkmalpflegerische Probleme (1)
„Jede Form von Erinnerung und Gedenken ist erwünscht, Hauptsache, man lässt keine Gleichgültigkeit zu.“ Stanisław Vincenz, Erinnerung an die Juden von Kolomea.
Friedhöfe (2)
Begräbnisstätten sind materielle Beweise für die Anwesenheit gesellschaftlicher Gruppen in einem Gebiet. In der Wojewodschaft Westpommern ist es bisher gelungen, 68 jüdische Friedhöfe zu identifizieren.
Der Friedhof wird im Hebräischen als Bet-ha–Kevarot (Haus der Gräber) Bet-ha–Hayim (Haus des Lebens) oder Bet-ha-Olam (Haus der Ewigkeit) bezeichnet. Diese Bezeichnungen spiegeln den Glauben an ewiges Leben wieder, an die Rückkehr zu den Vätern und zu Gott. In mittelalterlichem Deutsch tauchen Namen wie Judensand oder Sandhof auf, Judenkirchhof hat bis in unsere Zeit überdauert. Im Polnischen wurden die Termini kirkut (kierkut, kierkow, kirchan) und okopisko benutzt.
Nach ihrem religiösen Gebot bestatten die Juden ihre Toten seit ewigen Zeiten, indem sie ihnen Grabsteine aufstellen (im Polnischen: macewa, abgeleitet vom Hebräischen nacaw, was „aufgestellt sein, stehen“ bedeutet), die in der Septuaginta als stele, litos, snopos und in der Vulgata als titulus, lapis, statua bezeichnet werden, und im Polnischen übersetzt als Grabmal, Säule, Stele, Stein.
Sowohl die vertikal aufgestellte Platten (die charakteristisch für die Friedhöfe askenasischer Juden ist) als auch die horizontal aufgestellten (Milieu der sephardischen Juden) werden als Grabsteine (macewa) bezeichnet. Der Grabstein kennzeichnet einen unreinen Ort und ist für die Priester ein Zeichen, dass sie sich ihm aufgrund des Gebots der Bewahrung ritueller Reinheit nicht nähern sollen. Der Grabstein hat die Funktion die Ruhestätte des Toten zu sichern und das Grab zu kennzeichnen. Er ist ein Zeichen des Respekts für den Toten und ein Gedächtniszeichen für die Nachkommen. Aufgestellt wird er spätestens ein Jahr nach dem Tod, und zwar in der Ost-West-Achse (Richtung Jerusalem). Die Bestattung übernehmen Beerdigungsbruderschaften (Chewra Kaddischa).
Gemäß der jüdischen Religion und Tradition gilt die Ruhestätte der Toten als heilig und ewig unantastbar. Dies bedeutet für die Friedhöfe, dass jegliche Störungen, ihre Liquidierung oder die Umwidmung von Friedhöfen zu anderen Zwecken nicht erlaubt ist. Auf dem Friedhof sind die in der Erde ruhenden menschlichen Überreste das Wichtigste. Die materiellen Grabzeichen haben dagegen keine größere Bedeutung. Falls der Friedhof bereits vollständig belegt war, wurde er deshalb um benachbarte Liegenschaften erweitert (Friedhof in Stettin) oder auf dem existierenden Bestattungsfeld eine 1,5 m dicke Erdschicht aufgeschüttet (Friedhof in Widuchowa / Fiddichow).
Da die jüdische Religion den Bestattungsort als sacrum anerkennt, hat sie keinen Begriff für die Auflassung eines Friedhofs. Sie lässt keine andere Nutzung des einmal für Friedhofszwecke bestimmten Geländes zu. Aus den Geboten der Religion folgt die Pflicht, Friedhöfe zu respektieren. Man darf die dort befindliche Erde und den Rasen nicht nutzen. Der Friedhof wurde gewöhnlich in einer Entfernung von 50 Ellen (25 m) vom äußersten Haus der Siedlung angelegt.
Neben der Synagoge, dem Ritualbad (Mikwa) und der Religionsschule gehört der Friedhof zu den Hauptelementen der Existenz und des Funktionierens einer jüdischen Gemeinde. Es kam vor, dass die lokale Gemeinschaft über längere Zeit hinweg Friedhöfe in anderen Orten nutzte. So war es z.B. mit der 1816 gegründeten Stettiner Gemeinde, die anfänglich ihre Toten auf dem Friedhof in Gryfino (Greifenhagen) bestattete. Auf dem Gelände der Friedhöfe wurden Tahara-Häuser (Hebr.: Beth Tahara – Haus der Reinigung) erbaut, die in Moryń (Mohrin) und Szczecinek (Neustettin) noch erhalten sind. In Stettin ist dagegen das Gebäude für die Versorgung des Friedhofs erhalten (Verwaltung, Gärtnerhaus).
Recht (3)
Das Problem, jüdischen Friedhöfen rechtlichen Schutz zu sichern, existierte nicht, so lange sie Eigentum der sie betreuenden und in der Nachbarschaft lebenden Glaubensgemeinden blieben. Die Situation änderte sich nach dem Zweiten Weltkrieg. Der größte Teil der Immobilien jüdischer Gemeinden wurde zum sog. verlassenen und aufgegebenen Besitz, der vom Staat übernommen wurde (Gesetz vom 6. Mai 1945 über verlassenen und aufgegebenen Besitz). Im Jahre 1991 wurde die Novelle zum Gesetz vom 31. Januar 1959 über Friedhöfe und Totenbestattung zu einem Schutzinstrument auch für die jüdischen Friedhöfe (Art. 6 Abs. 2: „Die Entscheidung über die Nutzung eines Friedhofsgeländes, das zuvor ein konfessioneller Friedhof der katholischen Kirche oder einer anderen Kirche oder einer Glaubensgemeinschaft gewesen ist, zu einem anderen Zweck, wird nach Einholung der Meinung der eigentlichen Entscheidungsträger dieser Kirche oder Glaubensgemeinschaft, über die Art der Kennzeichnung und des Gedenkens des ehemaligen Friedhofsgeländes getroffen“). Das Gesetz vom 20. Februar 1997 über das Verhältnis des Staates zu den jüdischen Gemeinden in der Republik Polen ermöglicht die Rückgabe von Immobilien, die Eigentum jüdischer Gemeinden waren, auch in den Gebieten West- und Nordpolens. Wenn man die zahlenmäßig geringe jüdische Bevölkerung der Republik Polen berücksichtigt, werden die meisten verlassenen Friedhöfe in Polen, darunter auch die in Westpommern, vermutlich nicht rückübertragen.
Die wertvollsten Friedhöfe sind ins Register der Baudenkmäler eingetragen (das betrifft die ältesten Objekte mit erhaltenen Grabsteinen und einer erkennbaren, nicht geänderten räumlichen Anordnung) auf der Grundlage des Gesetzes vom 23. Juli 2003 über Denkmalpflege und Denkmalschutz. In Übereinstimmung mit Art. 6 Abs. 1 Buchstabe f: „unterliegen Friedhöfe der Pflege und dem Schutz ohne Rücksicht auf ihren Erhaltungszustand“. Zur Zeit sind im Gebiet der Wojewodschaft Westpommern acht Friedhöfe ins Denkmalregister eingetragen: in Banie (Bahn), Cedynia (Zehden), Człopa (Schloppe), Mirosławiec (Märkisch Friedland), Rusko, Świdwin (Schivelbein) und Tuczno (Tütz). Weitere für den Eintrag ins Denkmalregister qualifizierte Objekte sind die Friedhöfe in Boleszkowice (Fürstenfelde Neumark), Józefin, Moryń (Mohrin), Pełczyce (Bernstein), Stettin und Widuchowa.
Im Falle von jüdischen Friedhöfen, die nicht im Denkmalregister eingetragen werden, ist es notwendig, ihnen Schutz durch Eintragungen in die örtliche Raumplanung und Raumbewirtschaftung zu sichern (Gesetz vom 27. März 2003 über die Raumplanung und -bewirtschaftung). Es kann eine Eintragung folgenden Inhalts sein: „Gelände des nicht mehr benutzten jüdischen Friedhofs, Bauverbot, Notwendigkeit, das Gebiet in Ordnung zu bringen, zu umzäunen und zu kennzeichnen.“ Im Falle eines Geländes, auf dem dauerhafte Investitionen getätigt wurden (Bebauung, Straßen etc.) ist es nur noch möglich, den Ort mit einer Informationstafel über seine ursprüngliche Bestimmung zu kennzeichnen.
Denkmalpflegerische Problematik
Inventarisierung (4)
Bis heute konnten in der Wojewodschaft Westpommern 68 jüdische Friedhöfe identifiziert werden. In den Archiven der Denkmalpfleger und des Landeszentrums für Erforschung und Dokumentation von Denkmälern in Warschau befinden sich Friedhofskarteikarten, die nach einem einheitlichen Muster erarbeitet werden. Sie enthalten folgende Daten: Adresse, Lage, Name, Datum der Friedhofsgründung, Fläche, Angaben zu den ältesten und wertvollsten Grabsteinen, eine eventuelle Bibliographie, Grundrisse usw., eine Charakteristik der einzelnen Friedhofselemente (Umzäunung, Gebäude, Grabsteine, Gräber, Baumbestand, Grundriss), Erhaltungszustand, Schlussfolgerungen sowie Anmerkungen der Denkmalpfleger. Integrale Bestandteile der Karteikarte sind eine Skizze des Friedhofs, Landkarten und eine Fotodokumentation.
Für einen bedeutenden Teil der westpommerschen jüdischen Friedhöfe sind solche Beschreibungen verfügbar. Unbedingt nötig wäre eine Aktualisierung eines Teils der älteren Karteikarten. Die neuesten Friedhofskarten, die in den 1990er Jahren entstanden sind, enthalten hebräische Inschriften samt ihrer polnischen Übersetzung. Die jüdischen Friedhöfe stellen ein reichhaltiges Forschungsmaterial für Historiker, Philologen (Epigraphen) und Kunsthistoriker dar. Sie sind Zeugnis der Jahrhunderte langen Existenz des jüdischen Volkes in diesem Fleckchen Europas.
Im Archiv des Wojewodschaftamtes für Denkmalschutz in Stettin befindet sich eine sehr wertvolle Arbeit von Jerzy Baranowski: Cmentarze żydowskie w województwie szczecińskim (Jüdische Friedhöfe in der Wojewodschaft Stettin), mps, PKZ Warszawa 1963. Diese einzigartige Fotodokumentation von vor 40 Jahren registriert den damaligen Erhaltungszustand von über einem Dutzend Friedhöfen. Die zahlreichen Grabsteine, die sich damals noch auf den Friedhöfen befanden sind heute nicht mehr vorhanden bzw. die Friedhöfe vollkommen zerstört oder bebaut (Chojna/Königsberg Nm., Gryfice/Greifenberg, Myślibórz/Soldin, Resko/Regenwalde, Trzebiatów/Treptow an der Rega, Węgorzyno/Wangerin). Notwendig wäre eine Erarbeitung von Karten für die ältesten und wertvollsten beweglichen Denkmäler (optimalerweise für alle erhaltenen), die folgende Angaben enthalten müssten: Ausmaße, Material, Charakteristik des Erhaltungszustands, Charakteristik der Formen und Symbolik, Inhalt der Inschriften in Hebräisch und in polnischer Übersetzung sowie Fotos. Solche Bearbeitungen bieten ein Material, das uns erlaubt, den künstlerischen und historischen Wert der sepulkralen Objekte zu ermitteln.
Konservatorische Empfehlungen (5)
Um die Empfehlungen des Denkmalschutzes zu präzisieren, müssen die Objekte in drei Gruppen unterteilt werden:
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Friedhöfe, auf denen Grabsteine erhalten sind:
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in situ,
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mit neu aufgestellten Grabsteinen (z.B. Friedhof in Stettin oder Kolberg, sog. Lapidarien);
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Friedhöfe, auf denen keine Grabsteine erhalten sind, deren Bestimmung aber nicht geändert wurde;
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Bebaute Friedhöfe, auf denen dauerhafte Investitionen getätigt wurden.
Die denkmalpflegerischen Empfehlungen hinsichtlich der Objekte der III. Gruppe wären: Anfertigung einer Dokumentation und Kennzeichnung des Geländes, für Gruppe II – abgesehen von den genannten, zusätzlich eine Umzäunung, in Ordnung bringen des Geländes sowie Pflege des eingebrachten Grüns, für die I. Gruppe dieselben Empfehlungen wie für II. sowie Aufstellen, Säubern und Konservieren der Grabsteine.
Zusammenfassung
Angesichts der enormen Verluste, die die jüdische Kultur in Polen und Europa erlitten hat, gehören die erhaltenen Friedhöfe zu den wenigen authentischen Spuren der Existenz jüdischer Gemeinden. Es war nicht Aufgabe des vorliegenden Vortrags die naheliegende Frage, warum viele der Synagogen und Friedhöfe, die aus der düsteren nationalsozialistischen Zeit erhalten geblieben waren, zugebaut, vernichtet und zerstört wurden, aufzuwerfen und zu beantworten. Man wird sicherlich viele Antworten bei Historikern, Soziologen oder Psychologen finden. Aber keine von ihnen kann das Geschehene entschuldigen, keine kann die Wunden in der Seele und in der Landschaft heilen.
17. Juni 2007, Groß Neuendorf, Workshop: Jüdische Spuren in der deutsch-polnischen Grenzregion
Aus dem Polnischen Agnieszka Grzybkowska
(1) Dieser Text ist eine gekürzte Version des Vortrags, der bei der internationalen Konferenz „Juden in Westpommern im 19. und 20. Jahrhundert und ihre Nachbarn. Preußisch-deutscher Patriotismus. Holocaust. Platz in der sozialistischen Gesellschaft“ in Słupsk am 8.-9- Mai 2006 gehalten wurde. Sie wurde vom Muzeum Pomorza Środkowego in Słupsk und dem Institut für Geschichte und Internationale Beziehungen der Stettiner Universität organisiert. Die Konferenzmaterialien wurden 2007 vom DiG-Verlag in Warschau herausgegeben.
(2) M. Krajewska, Cmentarze żydowskie w Polsce, Studia z dziejów Żydów w Polsce. (Jüdische Friedhöfe in Polen, Studien zur Geschichte der Juden in Polen, Bd. 1), T. 1, Żydowski Instytut Historyczny, Warszawa 1995; F. M. Rosiński, Stosunek Izraela do zmarłych według Starego Testamentu (Das Verhältnis Israels zu den Toten nach dem Alten Testament), in: Studia z dziejów kultury żydowskiej w Polsce, t. 2. Cmentarze żydowskie (Studien zur Geschichte der Juden in Polen, Bd. 2, Jüdische Friedhöfe), Wrocław 1995; A. Trzciński, Symbole i obrazy. Treści symboliczne przedstawień na nagrobkach żydowskich w Polsce (Symbole und Bilder. Symbolische Inhalte der Darstellungen auf jüdischen Grabsteinen in Polen), Lublin 1997.
(3) E. Bergman, Wybrane problemy zarządzania dziedzictwem kultury żydowskiej w Polsce (Ausgewählte Probleme der Verwaltung des jüdischen Kulturerbes in Polen), in: Problemy zarządzania dziedzictwem kulturowym (Probleme der Verwaltung des Kulturerbes), Hrsg. K. Gutowska, Warszawa 2000.
(4) In der Publikation der Materialien von der Konferenz in Słupsk gibt es eine tabellarische Aufstellung der Friedhöfe, mit Bestimmung ihres Werts, Erhaltungszustands und konservatorischen Empfehlungen. Diese Aufstellung wird die erste dieser Art sein, verlangt also auch Ergänzungen und Verifizierung. Siehe auch: R. Korek, Szkice o trzebiatowskich Żydach, (Skizzen über die Juden von Treptow), in: Żydzi szczecińscy (Stettiner Juden), op. cit.; J. Mieczkowski, Historia żydowskiego cmentarza w Szczecinie (Geschichte des jüdischen Friedhofs in Stettin), in: Wędrowiec Zachodniopomorski, nr 6/2002. Siehe auch: P. Burchard, Pamiątki i zabytki kultury żydowskiej w Polsce (Andenken und Denkmäler jüdischer Kultur in Polen), Warszawa 1990; Z. Czajkowski, Żydzi w dziejach Świdwina (Die Juden in der Geschichte von Schivelbein), in: Nekropolie, Kirkuty. Cmentarze. (Nekropole, Jüdische Friedhöfe), Konferenzmaterialien, Szczecin 2002; J. Gajowniczak, Historia cmentarzy dolickich (Die Geschichte der Friedhöfe von Dölitz), ebda; K. Kontowski, Cmentarze sławieńskie (Schlawer Friedhöfe), ebda; A. Szutowicz, G. Sopiński, M. Twardowski, G. Górecki, Żydzi w Pełczycach (Die Juden in Bernstein), in: Wędrowiec Zachodniopomorski, Nr 19/2006; J. Leszczełowski, Czas pogardy w Złocieńcu. O złocienieckich Żydach (Zeit der Verachtung in Falkenburg. Über die Juden von Falkenburg), in: Wędrowiec Zachodniopomorski, Nr 20/2006.