Bei Brandenburgern, die bis August 1945 aus Schlesien, Hinterpommern oder Ostpreußen vertrieben wurden, steht im Melderegister nun wieder Deutschland als Geburtsland. Damit sei eine Verwaltungspraxis aus der DDR, als bei allen Vertriebenen Polen als Geburtsland eingetragen wurde, revidiert worden, hieß es in einer parlamentarischen Antwort aus dem Innenministerium. Bereits im vergangenen Jahr sei das Melderegister bereinigt worden. Eine entsprechende Empfehlung aus dem Bundesinnenministerium vom März 2009 müsse daher nicht mehr umgesetzt werden.
Veröffenlichung/ data publikacji: 08.11.2009